Warum Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalskis Argumentationen zum Klimaschutz ein intellektueller Offenbarungseid sind. Ein Kommentar.
Im von mir sehr geschätzten philosophischen Radio mit Jürgen Wiebecke war neulich Frauke Rostalski zu Gast. Als Professorin für Strafrecht an der Universität Köln und Mitglied des Deutschen Ethikrats ist sie eine gewichtige Stimme im öffentlichen Diskurs. Doch was sie dort über die Verantwortung des Einzelnen für den Klimaschutz von sich gab, lässt mich fassungslos zurück.
Rostalski vertritt die These, dass es derzeit weder eine rechtliche noch eine ethische Verpflichtung für den Einzelnen gebe, seinen CO₂-Ausstoß zu senken. Ihre Begründung fußt auf einem formaljuristischen Verständnis: Da eine individuelle Handlung allein den globalen Klimawandel nicht messbar aufhalte und ein effektives globales Gesamtsystem fehle, sei die Forderung nach Verhaltensänderungen schlicht unzulässig.
„Ein Verhalten, das das Klimaziel nicht messbar näherbringt, kann nicht verpflichtend geboten sein.“ (Frauke Rostalski) Quelle
Mit diesem Satz liefert Frauke Rostalski das perfekte intellektuelle Ruhekissen für alle, denen die Welt zu komplex und die Verantwortung für das eigene Handeln zu unbequem geworden sind. Es ist die Kapitulation der Moral vor einem kleinlichen Nützlichkeitskalkül – und ein Freibrief für die kollektive Untätigkeit.
Realitätsflucht durch juristische Winkelzüge und selektive Wahrnehmung von Fakten
Das Kernproblem Ihrer Argumentation ist jedoch eine erschreckende Realitätsferne. Rostalski diskreditiert das Pariser Klimaabkommen als unwirksam und als reines Anreizsystem für Trittbrettfahrer. Sie warnt vor sogenannten Leakage- und Wasserbetteffekten, bei denen nationale Einsparungen lediglich zu mehr Emissionen an anderer Stelle führten. Dass diese theoretischen Modelle in der modernen Klimapolitik längst durch komplexe Steuerungsmechanismen adressiert werden, scheint in ihrem Weltbild keinen Platz zu finden. Selbst Kritiker wie Lukas Fuhr von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung weisen zu Recht darauf hin, dass ihre Behauptung, bisherige Klimaschutzmaßnahmen seien wirkungslos, schlichtweg faktisch falsch ist. Kritiker machen deutlich, dass Rostalskis Behauptung, bisherige Klimaschutzmaßnahmen seien wirkungslos, einfach nicht stimmt. Um ihre Theorie der individuellen Verantwortungslosigkeit dennoch zu retten, bedient sie sich einer höchst selektiven Methode: Sie pickt sich gezielt wissenschaftliche Positionen heraus, die ihre Thesen unterstützen, während viele dieser Positionen in der Fachwelt kaum Rückhalt finden. So konstruiert sie ein theoretisches Kartenhaus, das bei genauerer wissenschaftlicher Betrachtung in sich zusammenbricht.
Dass sie das nicht nur aus Prinzip tut oder um bewusst einen Kontrapunkt zur weitgehend einhelligen Haltung des Ethikrats zu setzen (siehe Stellungnahme „Klimagerechtigkeit“, Quelle unten), zeigt die Systematik ihres Vorgehens. Ihr Buch „Wer soll was tun?“ sowie ihre begleitenden öffentlichen Auftritte untermauern, dass es sich hierbei offenbar um eine tief sitzende Überzeugung handelt, die sie als explizites Sondervotum gegen die Mehrheit des Deutschen Ethikrats führt. Während die Mehrheit des Rates betont, dass individuelles Engagement moralisch relevant bleibt und zur Entstehung einer notwendigen Kultur der Verantwortung beiträgt, wischt Rostalski genau solche Bemühungen als bedeutungslos vom Tisch.
Organisierte Verantwortungslosigkeit als politisches Geschäftsmodell
Besonders schmerzhaft ist ihr Unverständnis für soziale Dynamiken. Indem sie individuelle Verantwortung für den Klimaschutz abfällig als Moralspektakel oder Ablenkungsmanöver bezeichnet, erliegt sie dem Kategorienfehler einer rein atomistischen Sichtweise. So übersieht sie die Aggregationslogik des Sozialen: Individuelle Signale summieren sich nicht bloß; ab einer kritischen Masse entsteht ein sozialer Kipp-Punkt, an dem individuelle Verhaltensweisen durch Normkaskaden in kollektive Macht transformieren. Veränderungen im Großen beginnen fast immer mit Veränderungen im Kleinen, die den nötigen Rückhalt für politischen Wandel erst schaffen. Indem Rostalski aber den Einzelnen von vornherein moralisch exkulpiert, erklärt sie die Zivilgesellschaft für ohnmächtig. Stattdessen vertröstet sie auf ein ideales globales Regelungs-System – z.B. „Klimaklubs” – das jedoch in Demokratien ohne Legitimation durch die Basis nur sehr schwer durchzusetzen sein wird.
Wenn Rostalski für die Zunft der Rechtswissenschaften steht, frage ich mich ernsthaft, welches wissenschaftliche Verständnis Juristen gemeinhin pflegen. Ein so schlampiges Arbeiten, das im Elfenbeinturm erdachte juristische Winkelzüge höher gewichtet als empirische Evidenz, ist einer Hochschullehrerin schlicht unwürdig. Es stellt sich die dringende Frage, was eine Person im Ethikrat verloren hat, die offensichtlich Fakten selektiert, um sich und ihre Follower von jeglicher Verantwortung zu entlasten.
Mir kommt es so vor, als werde sie von bestimmten Stimmen als Galionsfigur genutzt. Mit akademischem Segen erhalten sie von ihr die intellektuelle Rechtfertigung für ein ethisch bedenkenloses „Weiter so wie bisher“. Dass Rostalski dabei die reale, existenzielle Bedrohung eines überhitzten Planeten gegen abstrakte Freiheitsrechte ausspielt, wird der Verantwortung, die ihr Amt eigentlich mit sich bringt, in keiner Weise gerecht.
Disclaimer: Dieser Beitrag ist bewusst polemisch zugespitzt und gibt die subjektive Überzeugung des Autors wider. Er ist als Einladung zum Widerspruch und zur leidenschaftlichen Debatte über die Grenzen von Recht, Ethik und individueller Verantwortung zu verstehen.
Verwendete Quellen
- Axel Bojanowski: Klimawandel-Hintergründe – Eine Verantwortung des Einzelnen zum Klimaschutz ist nicht zu begründen (Interview mit Frauke Rostalski), Oktober 2025 .
- Perlentaucher: Rezensionsnotizen zu „Wer soll was tun?“ von Frauke Rostalski (Zusammenfassungen der Kritiken aus FAZ und SZ), Januar 2026 .
- Global Energy Solutions / 4P Solutions: Vortrag von Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski – Wer soll was tun? (Video-Transkript), 2026 .
- WDR 5 – Das philosophische Radio
- Stellungnahme: Klimagerechtigkeit des Deutschen Ethikrats

